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Ich betreibe Fußpflege unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und nehme keine Heilbehandlungen vor. Eine Abrechnung ist weder über die gesetzliche noch die private Krankenkasse möglich. 

Vereinbarte Termine sind verbindliche Fixtermine und werden speziell für den einzelnen Kunden reserviert. Termine die nicht eingehalten werden können, müssen vor Behandlungsbeginn schriftlich, per E-Mail oder telefonisch abgesagt bzw. verschoben werden. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Termine wird lt. §615 BGB eine Ausfallentschädigung in Höhe der vereinbarten  Behandlung fällig, mind.  jedoch 35,00€ pro  1/2 Std.