Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

 

Inhalte des Programms

 

 

Bei  lebe leichter gibt es keine richtigen und falschen Lebensmittel. Sie müssen keine Punkte oder Kalorien zählen, nicht speziell für Sie alleine kochen. Ich gebe auf Wunsch in den 12 Wochen Empfehlungen für eine kluge Auswahl der Lebensmittel, der Fokus jedoch liegt in der Umstellung des Verhaltens.

Die Bedeutung des Essens muss im Kopf abnehmen, es darf nicht unser tägliches Denken bestimmen. Neue Verhaltensmuster bilden sich aber nicht von heute auf morgen, sondern müssen geprägt werden. Daher empfiehlt es sich, das lebe leichter Programm zwölf Wochen lang einzuüben. Am leichtesten fällt das, wenn man sich einem lebe leichter Treffen anschließt. Zusammen macht Abnehmen einfach noch mehr Spaß und führt erwiesenermaßen zu größerem Erfolg als im Alleingang.

So können Sie mit dem lebe leichter Programm  in den 12 Wochen sechs bis zehn Kilo abnehmen. Die Lektionen der Wochen 1 – 12 vertiefen die wenigen Grundregeln des lebe leichter Programms. Sie führen nicht nur zu der gewünschten Abnahme, sondern auch zu einer bleibenden Freiheit in Ihrem Essverhalten.

Sie werden es selbst erleben!

Das lebe leichter 6 x 1

1.  Genießen Sie täglich drei Mahlzeiten nach Ihrem Geschmack, einen Teller voll.

2. Gönnen Sie dem Magen zwischen den Mahlzeiten eine Pause.

3. Trinken Sie täglich 2-3 Liter.

4. 2 x in der Woche ist ein „Maxi“ gestattet.

5. Bewegen Sie sich täglich eine halbe Stunde.

6. Nehmen Sie einmal wöchentlich an einem lebe leichter Treffen teil.

 

Weiter Infos und Termine finden Sie unter:

 

rohde-ernährungsberatung.de/lebe-leichter/

 

Ich betreibe Fußpflege unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und nehme keine Heilbehandlungen vor. Eine Abrechnung ist weder über die gesetzliche noch die private Krankenkasse möglich. 

Vereinbarte Termine sind verbindliche Fixtermine und werden speziell für den einzelnen Kunden reserviert. Termine die nicht eingehalten werden können, müssen vor Behandlungsbeginn schriftlich, per E-Mail oder telefonisch abgesagt bzw. verschoben werden. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Termine wird lt. §615 BGB eine Ausfallentschädigung in Höhe der vereinbarten  Behandlung fällig, mind.  jedoch 35,00€ pro  1/2 Std.