Erkrankungen
Diabetisches Fußsyndrom
Schmerzlos, aber gerade deswegen gefährlich mehr
Nagelpilz
Nagelpilz, auch Nagelmykose, Onychomykose oder Tinea unguium ist eine Dermatophytose (Pilzinfektion) der Zehen- oder Fingernägel durch Dermatophyten, also Sprosspilze oder Fadenpilze (Dermatophyten).
Prädisponiert sind Patienten mit Diabetes mellitus, Durchblutungsstörungen, Nagelekzemen und Nagelpsoriasis. Begünstigend ist ferner ein feucht-warmes Milieu, Zehennägel sind daher häufiger als Fingernägel betroffen. Nagelpilz ist keine schwere, aber eine häufige Erkrankung. Fünf bis zwölf Prozent der Europäer tragen Dermatophyten in den Nägeln, die Häufigkeit steigt mit dem Alter.
Nach der Diagnose durch einen Dermatologen werden die notwendigen Behandlungen mit dem Arzt besprochen.
Mögliche Behandlungen sind
- medikamentöse Behandlung
- Behandlung mit Lacken oder Salben
- Behandlung mit Laser
unterstützend sollte hier die Fußpflege genutzt werden, um die Behandlung professionell zu begleiten.
Kunstnagel/Nagelkorrektur

Behandlungsdauer ca. 45Min.
Preis: 19,90€ pro Nagel
Eingewachsener Nagel (unguis incarnatus)
- Legen einer Tamponade
- hierbei wird eine Tamponade unter den Nagel in die Nagelfalz gelegt, um das gesunde Wachstum zu fördern
- Aufbringen einer Spange
- hierbei wird eine Spange auf den Nagel geklebt und durch leichten zug der Nagel nach oben gezogen
Warzen
Warzen treten in jedem Alter auf und erscheinen einzeln oder in Gruppen, meistens als scharf begrenzte, flach halbkugelige oder spitze Auswüchse der Haut; selten auch ganz flach, überwiegend an Händen und Füßen. Es handelt sich um Wucherungen der Epidermis. Die Warzen haben in der Regel einen dicken, hornigen, bisweilen etwas zerklüfteten Überzug aus Plattenepithelzellen, unter dem sich weiches, leicht blutendes Gewebe aus Keratinozyten befindet. Durch Aufkratzen von Warzen kann man ihre Ausbreitung auf der Haut herbeiführen, da man mit der auftretenden Blutung und den in ihr enthaltenen infizierten Hautzellen die Viren weiter am Körper verbreitet.
Da es sich hierbei um eine Viruserkrankung handelt, sollte die Behandlung mit einem Arzt abgesprochen werden.
Ich betreibe Fußpflege unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und nehme keine Heilbehandlungen vor. Eine Abrechnung ist weder über die gesetzliche noch die private Krankenkasse möglich.
Vereinbarte Termine sind verbindliche Fixtermine und werden speziell für den einzelnen Kunden reserviert. Termine die nicht eingehalten werden können, müssen vor Behandlungsbeginn schriftlich, per E-Mail oder telefonisch abgesagt bzw. verschoben werden. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Termine wird lt. §615 BGB eine Ausfallentschädigung in Höhe der vereinbarten Behandlung fällig, mind. jedoch 35,00€ pro 1/2 Std.